Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung

Das Übereinkommen, engl. International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, darum kurz ICERD, soll sicherstellen, dass Menschen rechtlich und tatsächlich vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, eine Politik zu verfolgen, die sich umfassend gegen jede Form von Rassismus richtet und das Verständnis unter den Menschen fördert (Artikel 2 Absatz 1). Zu diesem Zweck müssen die Staaten konkrete politische und gesetzliche Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel müssen sie alle Gesetze und sonstigen Vorschriften ändern, aufheben oder für nichtig erklären, die einen rassistischen Inhalt oder eine rassistische Wirkung haben (Artikel 2 c). Zudem sind die Vertragsstaaten zur umfassenden diskriminierungsfreien Gewährleistung von Rechten verpflichtet (Artikel 5). Sie müssen Rechtsschutz gegen diskriminierende Handlungen im Einzelfall gewährleisten (Artikel 6) und für umfassende Aufklärungsarbeit zur Verhinderung von Rassismus sorgen. In Artikel 14 ist ein Individualbeschwerdeverfahren verankert. (Quelle: Website Deutsches Institut für Menschenrechte).

Hier finden Sie den Text der Konvention (S. 27ff) und erfahren mehr über die Bedeutung der Konvention für Deutschland, die Überwachung ihrer Einhaltung und das Beschwerdeverfahren.

Die Bundesregierung muss dem zuständigen UN-Ausschuss regelmäßig über die Umsetzung der Konvention berichten. So sieht ein solcher Bericht beispielsweise aus. Diese Berichte werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen kommentiert; das sieht dann beispielsweise so aus.