Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Der Erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2015) entstand unter dem Leitgedanken, die soziale Wirklichkeit in Deutschland auf der Basis von wissenschaftlich belastbaren Indikatoren zu beschreiben. Damit schuf der Bericht eine empirische Grundlage für den sozialpolitischen Diskurs in der Bundesrepublik. Er trug zur Versachlichung und Enttabuisierung der Diskussion von „Armut“ und „Reichtum“ bei und förderte so die wissenschaftliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik.
Um der Mehrdimensionalität von Armut und Reichtum gerecht zu werden, hat der Bericht auf den „Lebenslagen-Ansatz“ zurückgegriffen, der insbesondere mit den Namen von Gerhard Weisser und Otto Blume verbunden ist.
Der Bericht bestand im Wesentlichen aus zwei Teilen: Teil A analysierte die soziale Lage in Deutschland von 1973 bis 1998. Teil B widmete sich der Sozialpolitik der Bundesregierung. Schwerpunkte des Berichts waren die Identifikation von Hauptursachen der Armut und von Risikogruppen, die von sozialer Ausgrenzung verstärkt betroffen sind. Darüber hinaus wurde aber auch die Verteilung des Reichtums in Deutschland analysiert. In Teil B zeigte der Bericht politische Handlungsoptionen auf, um Armutsrisiken und einer Polarisierung der Gesellschaft entgegenzuwirken. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Ihm folgten vier weitere, der letzte 2017; ein weiterer Bericht ist in Arbeit. – Hier finden Sie den 5. Bericht.