22.11. um 18:00 – 21:00
Vergessene Opfer: Menschen, die im Nationalsozialismus aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder sexuellen Orientierung verfolgt und ermordet wurden
Am 27. Januar 2023 wird der Deutsche Bundestag erstmals derjenigen gedenken, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder ihrer sexuellen Orientierung im nationalsozialistischen Deutschland verfolgt, inhaftiert und ermordet wurden. Angesichts dessen, dass es das Gedenken des Deutschen Bundestags seit 1996, also immerhin seit 27 Jahren gibt, ein beschämend später Zeitpunkt. Diese Opfer wurden ebenso jahrelang vergessen wie Sinti und Roma oder die sogenannten „Asozialen“, die auch im Nachkriegsdeutschland wieder ausgegrenzt und diskriminiert wurden. Schwule Männer waren in beiden deutschen Staaten noch lange strafrechtlich bedroht – erst 1994 wurde der menschenverachtenden § 175 des StGB endgültig aufgehoben.
Das Bündnis für Demokratie und Toleranz Marzahn-Hellersdorf erinnert mit einer Veranstaltung am 23. November 2022, von 18.00h – 20.00h im Grünen Haus (Boizenburger Straße 52-54) an das Schicksal der queeren Opfer des Nationalsozialismus. Dazu gehört auch die Diskussion darüber, welche Schlussfolgerungen wir aus diesem Teil deutscher Geschichte für heute ziehen müssen.
Als Referenten konnten wir Prof. Dr. Martin Lücke gewinnen. Er ist Professor für Didaktik der Geschichte an der Freien Universität Berlin und wissenschaftlicher Leiter des dortigen Margherita-von-Brentano-Zentrums für Geschlechterforschung. Martin Lücke arbeitet zur Geschichte sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und zu Theoriedebatten der Geschichtsdidaktik und ist einer der Initiatoren des Berliner Queer History Month.
Da die Teilnehmer*innenanzahl begrenzt ist, bitten wir bis zum 21.11.2022 um eine vorherige Anmeldung per Mail an: koordinierungsstelle-mh@pad-berlin.de
Zeit: Mittwoch der 23.11.2022
Uhrzeit: 18.00 Uhr
Ort: Grünes Haus
Boizenburger Straße 52-54
12619 Berlin
Anfahrt: U5/S5 bis Wuhletal – von dort 10 Minuten zu Fuß
Eintritt: kostenlos
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.